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KOLLMANN-FORSTNER VERURTEILT

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Wien/Ried im Innkreis – Die steirische Mountainbikerin Christina Kollmann-Forstner hat sich nach ihrem im Zuge der „Operation Aderlass“ nachgewiesenen Blutdoping wegen Betrugs auch vor Gericht verantworten müssen. Bei dem Verfahren vor dem Landesgericht Ried/Innkreis wurde die Marathon-WM-Zweite nach Medienberichten vom Samstag nicht rechtskräftig zu acht Monaten Haft bedingt auf drei Jahre verurteilt.

Kollmann-Forstner, der schwerer gewerbsmäßiger Betrug und Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz vorgeworfen worden war, zeigte sich am Freitag vor Gericht geständig und sprach laut „Salzburger Nachrichten“ (Samstag-Ausgabe) vom größten Fehler ihres Lebens. Sie soll 42.000 Euro an Sponsorengeldern auf unlautere Weise erlangt haben. Ihr als Beitragstäter angeklagter Partner erhielt nicht rechtskräftig fünf Monate Haft auf Bewährung.

Laut „SN“ hatte der zuletzt als Servicemann im Skilanglauf tätige Emanuel M., der auch schon von der Staatsanwaltschaft Innsbruck einvernommen worden war, den Kontakt zum deutschen Arzt Mark S. hergestellt. Der Mediziner aus Erfurt gilt als Drahtzieher eines Blutdopingrings, der während der Nordischen Ski-WM in Seefeld im Februar aufgeflogen war.

Die 31-jährige und seit längerer Zeit im Innviertel lebende Kollmann-Forstner war Ende Juli wegen Eigenblutdopings und der Verwendung von Wachstumshormon von der österreichischen Anti-Doping-Rechtskommission für vier Jahre gesperrt worden. Sie hatte die verbotene Methode laut der Ergebnisse des durchgeführten Verfahrens zumindest seit November 2016 angewendet.

Vor ihr waren die Radprofis Stefan Denifl und Georg Preidler sowie die Langläufer Dominik Baldauf und Max Hauke wegen Blutdopings ebenfalls für vier Jahre gesperrt worden. Der Niederösterreicher Emanuel M. war Ende Juni von der nationalen Anti-Doping-Agentur suspendiert worden. (APA)

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